In 16 Monaten, ab August 2023, dürfen keine zweiseitig gesockelten Leuchtstoffröhren für „allgemeine Beleuchtungszwecke“ mehr für den E-Markt produziert werden. Für die vielen Druck- und Medienunternehmen, die Leuchtstoffröhren zur Beleuchtung von Produktions- und Lagerräumen sowie Büros einsetzen, gilt es daher, die Umstellung ihrer Beleuchtung schon jetzt zu planen, berichtet der bvdm. Ebenfalls von den im Februar verabschiedeten Neuregelungen der RoHS-Richtlinie betroffen sind D50-Leuchten an Druckmaschinenleitständen und sonstige Einrichtungen zur Farbabmusterung, die noch mit Leuchtstoffröhren ausgestattet sind. Referenten vom bvdm erklären in einer Online-Veranstaltung, was Medienunternehmen jetzt tun sollten, um nicht von dem Aus der Leuchtstoffröhren überrascht zu werden. Die Veranstaltung ist am 12. Mai.
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