Anmerkung der Redaktion: Hierbei handelt es sich lediglich um einen Auszug. Den vollständigen Beitrag finden Sie in der werbetechnik-Ausgabe 2 2025 auf Seite 52 bis 55.
Lesedauer: circa 3 Minuten
Im Straßenverkehr sind folierte Fahrzeuge mittlerweile keine Exoten mehr, sondern begegnen uns im alltäglichen Leben. Man erkennt auf Anhieb beispielsweise die Taxis, die unter ihrem typischen hellen elfenbeinfarbigen Gewand meist einfach grau oder schwarz lackiert sind, sowie die Lieferwagen, die ihre Firmenlogos oder andere Werbebotschaften zur Schau tragen. Daneben gibt es auch noch die „aufgemotzten Brüder“, die rein zum Spaß und für die Optik ein smartes, schauriges oder schillerndes Kleid tragen. Folierte Fahrzeuge sind aber nicht immer direkt erkennbar: Denn dazu kommen jene, die eine nahezu unsichtbare Schutzfolie tragen – mitunter sogar auf der Frontscheibe. Quasi eine Prophylaxe gegen Steinschlag. Für alle optischen oder funktionellen Folierungen gilt: Eine entsprechende Veredelung sollte man durchaus seiner Kfz-Versicherung melden. Aber wird die Versicherung bei einer Folierung günstiger? Oder gar teurer? Und was empfehlen die Folierer ihren Kundinnen und Kunden? Wir haben in der Branche nachgefragt.
Auswirkungen für den Schutz?
Generell weiß jeder: Die Kfz-Versicherung schützt Fahrzeughalter im Schadensfall. Für jene mit einem folierten Fahrzeug stellt sich grundsätzlich jedoch die Frage, ob und wenn ja, wie sich das folierte Fahrzeug auf den Versicherungsumfang auswirken kann. Die Kaskoversicherung (Teilkasko und Vollkasko) deckt generell Schäden ab, die am Fahrzeug durch äußere Einflüsse entstehen, wie beispielsweise Vandalismus, Unfälle oder Naturereignisse. Bei folierten Fahrzeugen kann es zu unterschiedlichen Bewertungen kommen, je nachdem, wie die Folie das Fahrzeug schützt oder gestaltet. Die Vollkaskoversicherung bleibt in der Regel auch bei einem folierten Fahrzeug bestehen, da die Folierung keinen Einfluss auf den entsprechenden Versicherungsschutz hat. Allerdings kann es im Schadensfall zu einer Wertminderung kommen, wenn die Folie beschädigt wird. Dies gilt es im Einzelfall mit der Versicherung zu klären. Etwaige Schäden an der Folierung selbst sind in der Teilkasko hingegen nicht versichert. Der Grund: Diese Versicherung deckt in der Regel nur Schäden ab, die am Fahrzeug selbst entstehen, wie etwa durch Brand, Diebstahl oder Wildunfälle.
Bettina Sewald